(Grünberger, SWK 27/2007, S 746)
Für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen aus dem Titel der „Gemeinnützigkeit“ iSd §§ 34 ff BAO ist es auch erforderlich, zu unterscheiden, ob eine Tätigkeit im Rahmen eines Verbands oder im Rahmen eines Vereins erbracht wird. Der Artikel stellt die Verbandstätigkeit dar und grenzt diese von der Vereinstätigkeit ab.