(Wiesinger/Chalupa, SWI 9/2007, S. 423)
Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil C-277/05 , Société thermale d'Eugénie-les-Bains, in dem der EuGH - im Gegensatz zu den Erklärungen und den Schlussanträgen des Generalanwalts - ausührt, dass keine mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistung des Hotelbetreibers vorliegt.

