(RdW 2007/591, S. 558)
Ein degressiver Steuertarif verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, erklärte das Schweizer Bundesgericht in seinem Urteil vom 1. 6. 2007, 2P 43/2006, und hob mit dieser Begründung einen vom Kanton Oberwalden erlassenen degressiven Einkommensteuertarif als verfassungswidrig auf.

