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Schweizer Bundesgericht: Degressiver Steuertarif verfassungswidrig

Steuerrecht aktuellArtikelrundschauÖStZ 2007/1031ÖStZ 2007, 515 Heft 21 v. 2.11.2007

(RdW 2007/591, S. 558)

Ein degressiver Steuertarif verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, erklärte das Schweizer Bundesgericht in seinem Urteil vom 1. 6. 2007, 2P 43/2006, und hob mit dieser Begründung einen vom Kanton Oberwalden erlassenen degressiven Einkommensteuertarif als verfassungswidrig auf.

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