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UmgrStR-Wartungserlass 2006/07: Erstmalige Aussagen zu Umgründungen und Gruppenbesteuerung

Steuerrecht aktuellMag. Anneliese Kolienz , WP/StB Prof. Dr. Karl E. BrucknerÖStZ 2007/1017ÖStZ 2007, 500 Heft 21 v. 2.11.2007

Nachdem mit dem StReformG 2005 die Gruppenbesteuerung eingeführt wurde (§ 9 KStG 1988), wird in den einzelnen Umgründungsartikeln des UmgrStR-Wartungserlasses 2006/07 erstmals der Themenkreis Umgründungen von Unternehmensgruppen umfassend dargestellt, wobei Art I UmgrStG die allgemeinen Grundsätze enthält1)1)Bisherige Aussagen zu diesem Themenkomplex finden sich - nach Einarbeitung des Gruppenbesteuerungserlasses durch den letzten KStRWartungserlass in die KStR (Rz 361 ff und Rz 1535 ff) - in verschiedenen Rz der KStR, wie insbesondere in Rz 404, 408, 409, 416, 418, 432, 433, 442, 457, 460, 461, 471, 474 und 1563.. Die Körperschaftsteuerrichtlinien verweisen künftig auf die Umgründungssteuerrichtlinien. Schon zu Zeiten der Organschaftsregelung sahen die Körperschaftsteuerrichtlinien - mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen - vor, dass bestimmte Wirkungen des Umgründungssteuergesetzes auch für den Bestand von Organschaftsverhältnissen gelten sollten. Seit Einführung der Gruppenbesteuerung bzw Veröffentlichung des Erlasses zur Besteuerung von Unternehmensgruppen bzw dessen nunmehriger Einarbeitung in den KStR-Wartungserlass 2006 (GZ BMF-010216/0034-VI/2007) sind zwar vereinzelt Aussagen zu den Wirkungen von Umgründungen veröffentlicht worden; eine umfassende Darstellung erfolgt aber nunmehr erstmals mit dem neuen UmgrStR-Wartungserlass 2006/07. Gesetzliche Regelungen im Umgründungssteuergesetz gibt es dafür aber nicht.

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