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Steuerliches Risikomanagement im Erlösbereich - Zur quantitativen Entdeckungswahrscheinlichkeit

BetriebsprüfungErich Huber1)1) Erich Huber schreibt nicht in amtlicher Funktion. Für sachkundige Auskünfte zur praktischen Umsetzung des § 144 Abgabenordnung und den deutschen Regelungen zur Aufzeichnung des Warenausgangs dankt der Autor Hrn. OAR Willi Härtl, Sachgebietsleiter BP, FA Weiden in Bayern.ÖStZ 2007/1010ÖStZ 2007, 490 Heft 20 v. 15.10.2007

Ziel des Verfahrens ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit über den steuererheblichen Sachverhalt. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn der beteiligte Steuerpflichtige und Dritte zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung verpflichtet werden2)2) Tipke, steuerliche BP im Rechtsstaat, S 15: Die Aufforderung zur Mitwirkung ist ein belastender Verwaltungsakt, im Steuerrecht als Finanzbefehl bezeichnet..

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