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Beschränkte Steuerpflicht: Ist § 102 Abs 3 EStG eine Einkommens- oder eine Tarifbestimmung? (Reiner, RdW 2006/667, S. 720)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/58ÖStZ 2007, 29 Heft 1 und 2 v. 15.1.2007

Aufgrund des Wortlautes des ersten Satzes des § 102 Abs 3 EStG stellt sich die Frage, ob durch diese Bestimmung das Einkommen um 8.000 € erhöht werden soll oder ob lediglich für die Ermittlung des Steuersatzes ein Betrag von 8.000 € dem Einkommen hinzuzurechnen ist.

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