(Demal, SWK 22/2007, S 628)
Durch die jüngere EuGH- und VwGH-Judikatur zum Vorsteueranspruch erhält die Frage, wie die unternehmerische Pflicht zur Wachsamkeit in Bezug auf die Rechnungsangaben des Auftragnehmers umzusetzen ist, eine zunehmende Bedeutung. Doch auch die Abgabenbehörden sind durch das Erfordernis des Nachweises unrichtiger Rechnungsangaben zur Wachsamkeit aufgerufen.