(SWK 23/24/2007, T 125)
Laut dem Begutachtungsentwurf einer Expertengruppe soll ua eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt werden, wobei es für jedes Land und für den Bund je ein Verwaltungsgericht erster Instanz geben soll. Das Verwaltungsgericht des Bundes wird jedenfalls die Aufgaben des UFS, des UBAS sowie des Bundesvergabeamtes wahrnehmen.