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Verdeckte Ausschüttung an einen Anteilseigner bei widerrechtlicher Verschaffung eines Vermögensvorteils durch einen Nahestehenden

Steuerrecht aktuellMag. Bernhard RennerÖStZ 2007/936ÖStZ 2007, 454 Heft 19 v. 1.10.2007

Der deutsche BFH hatte sich mit der prekären Frage zu befassen, ob die widerrechtliche Verschaffung von Geldmitteln durch den Geschäftsführer einer „Familien-GmbH“, der nicht selbst Gesellschafter, aber Familienangehöriger eines Gesellschafters ist, eine verdeckte Ausschüttung1)1)Im deutschen KStG und somit auch im hier besprochenen BFH-Urteil wird in § 8 Abs 3 zweiter Satz der früher auch in Österreich gebräuchliche Begriff „verdeckte Gewinnausschüttung“ verwendet. In diesem Beitrag wird dieser Vorgang - der neueren österreichischen Terminologie entsprechend (vgl Renner in Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 19889, § 8 Tz 106) - als „verdeckte Ausschüttung“ bezeichnet; eine inhaltliche Unterscheidung ist damit jedoch nicht verbunden. an den ihm nahe stehenden Gesellschafter darstellt. Er kam zum Schluss, dass dem Gesellschafter keine mittelbare verdeckte Ausschüttung zuzurechnen sei, wenn ihm die eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers nicht bekannt waren und auch nicht in seinem Interesse erfolgten.2)2)BFH 19. 6. 2007, VIII R 54/05. Mehrere Aussagen des BFH-Urteils sind auch für das österreichische Steuerrecht in Bezug auf die Qualifikation von Vorteilszuwendungen als verdeckte Ausschüttungen von Relevanz.

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