In seinen jüngsten Entscheidungen hat der EuGH eine neue Rechtsprechungsdoktrin hinsichtlich des Rangverhältnisses der Grundfreiheiten des EG-Vertrags entwickelt. Vor allem für Drittstaatssachverhalte ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 EG. Zusammen mit der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen könnten sich weitere Möglichkeiten für Mitgliedstaaten ergeben, den Grundfreiheitenschutz für Drittstaaten einzuschränken. Der Beitrag behandelt diese Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses des EG-Rechts und des Doppelbesteuerungsabkommensrechts.