(Fröhlich, SWK 19/2007, S 556)
Nach Ansicht von Fröhlich entspricht die „Praktikermethode“ dem Abschreibungskonzept des § 7 EStG unter Beachtung der periodengerechten Gewinnermittlung und des Nachholverbotes am ehesten, dh eine reine AfA-Korrektur mit der Wirkung ex nunc.