(Wiesenfellner/Seeburger, SWK 20/21/2007, S 615)
Die vom BMVIT mit 1. 7. 2007 eingeführte Genehmigungsdatenbank ermöglicht es den Finanzämtern, in den meisten Fällen auf elektronischem Wege die Zulassungsfreigabe anstelle der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bewirken.