(Studera, SWK 20/21/2007, S 610)
Weist der Stpfl auf einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt Umsatzsteuer aus, schuldet er diese kraft Rechnungslegung. Wenngleich die beiden Bestimmungen Ähnlichkeiten aufweisen, sind die Folgen hins Rechnungsberichtigungsmöglichkeit und Vorsteuerabzug unterschiedlich.