(Fischerlehner, SWK 20/21/2007, S 617)
Während der VwGH kein Problem darin sieht, dass Nebengebühren- und Nebenanspruchsbescheide vollautomatisch ergehen, erscheint es dem Autor bedenklich, wenn durch die Verwendung von EDV-Programmen systematisch rechtswidrige Erledigungen in Kauf genommen werden.