(Kraus, SWK 16/2007, S 512)
Aufgrund sprachlicher Probleme passiere es immer wieder, dass sich ausländische Unternehmer, die eine französische UID-Nummer beantragen oder die um Rückerstattung französischer USt ersuchen möchten, an Behörden in Frankreich wenden, die dafür nicht zuständig sind. Die Autorin fasst in ihrem Beitrag die wichtigsten organisatorischen Hinweise für die Praxis zusammen.