(Hörtnagl, ÖStZ 2007/590, S. 300)
Bei der Entscheidungsbefugnis über Berufungen besteht zwischen den Abgabenbehörden erster Instanz und dem UFS eine konkurrierende Kompetenz. Die Autorin geht der Frage nach, ob eine Regelung, welche die Zuständigkeit der schneller agierenden Behörde zuweist, tatsächlich den verfassungsgesetzlichen Vorgaben entspricht.