(Freudhofmeier/Feurstein, taxlex 6/2007, S. 269)
Im Erk 31. 1. 2007, 2005/08/0176, setzte sich der VwGH mit der Frage auseinander, ob eine Taxilenkerin freie oder echte Dienstnehmerin war und somit der Vollversicherung des ASVG unterlag oder nicht. Im Artikel werden die wesentlichen Abgrenzungen zwischen den zwei Vertragstypen herausgearbeitet und anhand der Kriterien des zit VwGH-Erk analysiert.