1. Allgemeines zu den GebR
Seit Inkrafttreten des GebG vor 50 Jahren hat das Bundesministerium für Finanzen zahlreiche Erlässe zu einzelnen Bestimmungen des GebG veröffentlicht. Die Zahl an Einzelerledigungen des Ministeriums zu gebührenrelevanten Sachverhalten kann nicht annähernd ermittelt werden. Um der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit bei Rechtsanwendern und Bürgern zu begegnen, folgte man dem Ruf nach Klarstellung durch Erlass von Gebührenrichtlinien (GebR).