Durch eine Änderung der Vereinsrichtlinien wird für die Vereine ein Durchrechnungszeitraum von 10 Jahren für den Freibetrag geschaffen. Dieser liegt in der Zeitspanne von 10 Jahren künftig bei maximal 73.000 €. Bisher konnte man nur einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 7.300 € jährlich geltend machen.
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