UStG 1994: § 3a Abs 6 (§ 1 Abs 1 Z1), § 21 Abs 9
(VO BGBl 1995/279)
Mit dem über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH ergangenen Urteil des EuGH vom 7. 9. 2006, C-166/05 , Heger Rudi GmbH, erkannte der EuGH für Recht, dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Form einer entgeltlichen Übertragung von Fischerkarten eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück iSv Art 9 Abs 2 Buchstabe a der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie (entspricht der Bestimmung des § 3a Abs 6 UStG 1994) darstellt.