vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbungskosten (Arbeitslosigkeit), Sprachkurs, Russlandaufenthalt

Judikatur VwGHÖStZ 2007/716ÖStZ 2007, 362 Heft 15 v. 16.7.2007

EStG 1988: §§ 16 Abs 1, 20 Abs 1 Z 2

Auch wenn ein Russlandaufenthalt nach den Kriterien der für Studienreisen entwickelten Rechtsprechung nicht abzugsfähigen Aufwand für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 bildet, ist die Frage, ob Kosten für einen im Zuge dieses Aufenthaltes absolvierten Russisch-Intensivkurs zu Werbungskosten führen, davon getrennt zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte