(C. Fröhlich, RWZ 2007/41, S. 137)
Mit BGBl vom 25. 4. 2007 wurde das BörseG an die Anforderungen der Transparenzrichtlinie angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Halbjahresabschlusses innerhalb von zwei Monaten für Unternehmen, deren Wertpapiere im Amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse notiert sind.