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§ 10 EStG - kein Ausschluss für bestimmte Bezieher selbständiger Einkünfte

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/704ÖStZ 2007, 361 Heft 15 v. 16.7.2007

(Hilber, ecolex 5/2007, S. 377)

Nach einer Information des BMF vom 5. 4. 2007 wird die Ansicht, wonach Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb im Sinne des EStG zu haben (zB Aufsichtsräte, Gesellschafter-Geschäftsführer), keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen können, nicht mehr aufrechterhalten.

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