(Hilber, ecolex 5/2007, S. 377)
Nach einer Information des BMF vom 5. 4. 2007 wird die Ansicht, wonach Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb im Sinne des EStG zu haben (zB Aufsichtsräte, Gesellschafter-Geschäftsführer), keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen können, nicht mehr aufrechterhalten.