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Herstellungs- und Erhaltungsaufwand nach IAS/IFRS

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2007/702ÖStZ 2007, 361 Heft 15 v. 16.7.2007

(S. Fröhlich, SWK 14/15/2007, W 49)

Während Herstellungsaufwand grundsätzlich zu aktivieren ist, ist Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig. Für die UGB-Bilanz wird die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand anhand von § 203 Abs 3 UGB vorgenommen. Die Ansatzkriterien für die Aktivierung nach IAS/IFRS unterscheiden sich in einigen Punkten von jenen nach UGB, die im Artikel dargestellt werden.

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