(S. Fröhlich, SWK 14/15/2007, W 49)
Während Herstellungsaufwand grundsätzlich zu aktivieren ist, ist Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig. Für die UGB-Bilanz wird die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand anhand von § 203 Abs 3 UGB vorgenommen. Die Ansatzkriterien für die Aktivierung nach IAS/IFRS unterscheiden sich in einigen Punkten von jenen nach UGB, die im Artikel dargestellt werden.