(Petschnigg, SWK 14/15/2007, S 473)
Wird ein Betrieb unentgeltlich übertragen, wobei das Gebäude vom Übergeber zurückbehalten wird, dann führt dies grundsätzlich zur Entnahmebesteuerung beim Übergeber und zum Verlust der Gebäude-AfA beim Übernehmer. Diese ertragsteuerlichen Konsequenzen können vermieden werden, wenn das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude auf den Übernehmer übergeht.