(Blasina, SWK 13/2007, S 455)
In SWK 3/2007, S 65, vertrat Blasina die Meinung, durch unterjährige Umgründungsmaßnahmen werde das Wirtschaftsjahr hinsichtlich des übertragenen Vermögens nicht unterbrochen. Gehe eine Beteiligung samt offener Abschreibungs-Siebentel über, so könne im Umgründungsjahr nur die übertragende Gesellschaft ein Siebentel konsumieren, die übernehmende erst im darauf folgenden Jahr. Der vorliegende Artikel bietet eine klarstellende Ergänzung.