(Pummerer/Baldauf, SWK 13/2007, S 442)
Durch das KMU-FörderungsG 2006 wurde der Verlustvortrag bei EAR neu geregelt. Bis 2007 waren nur Verluste der ersten drei Jahre als Anlaufverluste vortragsfähig; seither sind die Verluste der letzten drei Jahre bei der Veranlagung als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Die Autoren erörtern, warum die Neuregelung gerade beim entgeltlichen Erwerb von entsprechenden Unternehmen zum erheblichen Nachteil werden kann.