Das kränkelnde System der staatlichen Sozialversicherung, in dem jede Österreicherin und jeder Österreicher beim Übertritt in den Ruhestand aufgrund von Geburtenrückgang und steigender Lebenserwartung mit wesentlichen Einkommenseinbußen rechnen muss, bedarf einer Ergänzung im Wege alternativer Vorsorgesysteme. Auf betrieblicher Ebene kommt dafür die Gewährung von Betriebspensionen in Betracht. Dies kann in Form von direkten Leistungszusagen oder Pensionskassensystemen erfolgen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den steuerlichen Auswirkungen, welche die Gewährung einer Betriebspension auf den Arbeitnehmer (AN) hat.