Das BMF hat zu einem weiteren Paragraphen der Bundesabgabenordnung Richtlinien erstellt und in der Findok veröffentlicht. In dem neuen Erlass betreffend § 188 BAO werden insbesondere folgende Inhalte aufbereitet: Anwendungsbereich, Spruch des Feststellungsbescheides, Nichtfeststellungsbescheide, Vertretung der Personenvereinigung, Bescheidadressierung, Zustellfiktionen, Vorgangsweise nach Beendigung der Personenvereinigung, Parteirechte der Gesellschafter (Mitglieder), Verjährung und Zuständigkeit. Erlass des BMF 14. 5. 2007, BMF-010103/0009-VI/2007.