Aufgrund des Umzugs des BMF wird die in Abs 2 des „Ansässigkeitserlasses“ (BMF 23. 8. 2004, 04 0101/31-IV/4/04, AÖF 2004/230 idF AÖF 2006/62) genannte Adresse geändert. Zudem besteht eine neue Ansprechpartnerin für Beglaubigungen.
Aufgrund des Umzugs des BMF wird die in Abs 2 des „Ansässigkeitserlasses“ (BMF 23. 8. 2004, 04 0101/31-IV/4/04, AÖF 2004/230 idF AÖF 2006/62) genannte Adresse geändert. Zudem besteht eine neue Ansprechpartnerin für Beglaubigungen.