Mit auf § 14a GebG beruhender Verordnung des BMF (GebG-ValV 2007) vom 15. 6. 2007, BGBl II 2007/128, wurden die festen Gebührensätze des § 14 GebG erhöht.
Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dargestellt:
Die Erhöhung betrifft alle Tarifposten des § 14 GebG, deren Gebührensatz in § 1 der Verordnung angeführt ist.