vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Familienbeihilfe, Anspruchszeitraum, Asylgewährung, Änderung der Rechtslage, Abgrenzungsfragen

JudikaturVwGHÖStZ 2007/672ÖStZ 2007, 336 Heft 14 v. 2.7.2007

FLAG § 3 Abs 2 (§ 50y Abs 2)

Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich dies aus den Regelungen des § 10 Abs 2 und 4 FLAG entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen des Familienbeihilfenanspruches für ein Kind kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte