(Kohlhauser, SWK 14/15/2007, S 490)
Dem BFH wurde ein Fall einer einbringungsbedingten Vereinigung aller Anteile in einer Hand zur Beurteilung vorgelegt. Vom Beschwerdeführer wurde Beschwerde gegen § 1 Abs 3 dGrESt wegen Verstoßes gegen die KapitalansammlungsRL (69/335/EWG) erhoben. Der Ausgang des Verfahrens hat auch Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage.