(Doralt, RdW 2007/328, S. 308)
Die Zuverdienstgrenze für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach dem steuerlichen Einkommen. Gegen diese Anknüpfung bestehen nach Ansicht des Autors verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Höhe des Zuverdienstes durch Periodenverschiebung leicht beeinflussbar sei und außerdem endbesteuerte Einkünfte unberücksichtigt bleiben.