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Derzeitige Gestaltung der Schenkungssteuer verfassungswidrig

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/616ÖStZ 2007, 316 Heft 14 v. 2.7.2007

Wie erwartet hat der VfGH nun auch § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG mit der Wortfolge „Schenkungen unter Lebenden“ als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft.

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