(Keinert, ecolex 4/2007, S. 253)
Nach UGB sind unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, rechnungslegungspflichtig. Das treffe auch bei einer unternehmerisch tätigen GesbR zu, wenn alle Gesellschafter juristische Personen sind.