Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde im Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht. Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, würden davon aber nicht profitieren. Daher wird für diese Arbeitnehmer der Höchstbetrag der Negativsteuer von derzeit 110 € auf 200 € angehoben (siehe schon ÖStZ 2007/409). Dieser Pendlerzuschlag in Höhe von höchstens 90 € steht zu, wenn sie mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben.