(Baumgartner/Karner/Wurzer, taxlex 4/2007, S. 190)
Das Werbeabgabegesetz ist am 1. 6. 2000 als Abgabe für Werbeleistungen in Printmedien, in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung in Kraft getreten und hat damit die Anzeigen- und Ankündigungsabgabe der Länder und Gemeinden ersetzt. Werbungen im Internet sind hingegen grundsätzlich nicht abgabenpflichtig.