(Berger, RdW 2007/274, S. 248)
Die Auffassung des BMF, dass unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken nach Wegfall der ErbSt in Zukunft der GrESt unterliegen, lässt sich nach Ansicht des Autors nicht zweifelsfrei aus dem Gesetzestext ableiten. Auch die Gesetzessystematik bestätige nicht die Auffassung des BMF.