(Jann/Petutschnig/Six, SWI 4/2007, S. 159)
Die österr Quellensteuerregelung für Vergütungen an beschränkt stpfl Lizenzgeber sieht eine Abzugsverpflichtung für den Schuldner der Lizenzzahlungen vor. Eine Entlastung von oder eine Verringerung der Quellensteuer, die aufgrund der Anwendung eines DBA zu erfolgen hat, ist nur nach Befolgung der Offenlegungsverpflichtungen der DBA-Entlastungsverordnung möglich.