Der Wartungserlass 2006 (GZ BMF-010216/0034-VI/6/2007) umfasst Änderungen, die durch das AbgÄG 2005, die Einarbeitung des Gruppenerlasses (Erlass zur Besteuerung von Unternehmensgruppen, BMF-010216/0031-IV/6/2005 vom 23. 2. 2005), die Anpassung an das SEG, das UGB, das WGG und die allgemeine Wartung und Fehlerkorrektur notwendig geworden sind. Weiters wurden Änderungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die Körperschaftsteuerrichtlinien eingearbeitet.