Durch die neue Schrott-Umsatzsteuerverordnung 2007 (Schrott-UStVO 2007)“ wird die im § 19 Abs 1d UStG idF des Budgetbegleitgesetzes geschaffene Möglichkeit, für die Umsätze im Zusammenhang mit Alteisen, Schrott und anderen Abfallstoffen einen Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorzusehen, ab 1. 7. 2007 umgesetzt. Dadurch sollen Umsatzsteuerausfälle vermieden werden, die sich bisher dadurch ergeben haben, dass zwar von den Leistungsempfängern der genannten Waren der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, die korrespondierende Umsatzsteuer jedoch von den liefernden Unternehmern nicht abgeführt wurde und diese Unternehmer auch nicht mehr aufgegriffen werden konnten.