(Petschnigg, SWK 8/2007, S 323)
Mit dem 2. EStR-Wartungserlass 2006 wurde seitens des BMF erstmals die Möglichkeit eröffnet, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Werbungskosten pauschal mit einem bestimmten Prozentsatz der Einnahmen zu ermitteln.