(SWK 8/2007, T 25)
Der „Steuerinsider“ berichtet, dass die Finanzverwaltung Verlustmodelle im Bereich des Grundstückshandels verwirft, bei denen im Konzernbereich Liegenschaften an neu gegründete KEGs verkauft und bei diesen der Ankauf als Beginn eines Grundstückshandels erklärt wurden, wobei der Gewinn und Verlust dieser Grundstückshandels-Personengesellschaften nur nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde.