Oberleitner ist der Ansicht, der EuGH habe keinen Zirkelschluss gezogen, sondern im Gegenteil den der Richtlinie potenziell innewohnenden Zirkelbezug aufgelöst.
Oberleitner ist der Ansicht, der EuGH habe keinen Zirkelschluss gezogen, sondern im Gegenteil den der Richtlinie potenziell innewohnenden Zirkelbezug aufgelöst.