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Besteuerung vertraglicher Mehrabführungen im Organschaftskonzern ohne Rechtsgrundlage

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/480ÖStZ 2007, 239 Heft 11 v. 15.5.2007

Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung und Teilen der Literatur entschieden, dass ein Organträger, der seine Beteiligung an der Organgesellschaft veräußert, einen bei ihm vorhandenen besonderen passiven Ausgleichsposten nicht gewinnerhöhend aufzulösen hat, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.

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