Im Regierungsprogramm wurde vereinbart, dass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Transportwirtschaft die Kraftfahrzeugsteuer für Lkw halbiert wird. Die entsprechende Regierungsvorlage zur Kraftfahrzeugsteuergesetz-Novelle 2007 (KfzStG-Novelle 2007) wurde nun vom BMF eingebracht. Gemäß einer dem § 5 Abs 1 Z 2 lit b KfzStG angefügten sublit ff soll die Steuer je Monat ab 1. 7. 2007 bei Kfz mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht betragen: