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Energieabgabenvergütung für 2002 als unerlaubte Beihilfe

ArtikelrundschauEnergieabgabenÖStZ 2007/461ÖStZ 2007, 233 Heft 10 v. 2.5.2007

(Laudacher, SWK 9/2007, S 377)

Nach der im Jahr 2006 ergangenen EuGH-Judikatur, wonach die Energieabgabenvergütung im Zeitraum 1996 bis 2001 für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe eine unerlaubte Beihilfe darstellt, ist nach einer neuen Entscheidung des VwGH nun auch die Zuerkennung der Vergütung nach dem EAVG idF BGBl I 2002/158 für 2002 gemeinschaftsrechtswidrig.

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