(Laudacher, SWK 9/2007, S 377)
Nach der im Jahr 2006 ergangenen EuGH-Judikatur, wonach die Energieabgabenvergütung im Zeitraum 1996 bis 2001 für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe eine unerlaubte Beihilfe darstellt, ist nach einer neuen Entscheidung des VwGH nun auch die Zuerkennung der Vergütung nach dem EAVG idF BGBl I 2002/158 für 2002 gemeinschaftsrechtswidrig.